Aktuelle Rechtsprechung – Mietrecht: Keine Makler-Gebühren bei Wohnungsbesichtigung

Makler dürfen von Wohnungsinteressenten keine Gebühr für die bloße Besichtigung einer Wohnung verlangen. Umgehung des BestellerprinzipsSeit dem 01.06.2015 darf der Makler bei der Vermittlung von Wohnungen sein Geld nur von demjenigen verlangen, der ihn beauftragt hat. Die davor übliche Praxis, die Kosten des Maklers auf den Mieter abzuwälzen, wurde damit unzulässig. Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, muss er die vollständigen Kosten selbst tragen. Etwas anderes […]