Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht dient der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mittels staatlicher Gewalt.

Sie haben bereits ein Urteil erstritten und möchten Ihre Forderung durchsetzen? Ihnen liegt bereits ein Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtlicher Vergleich vor? Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung.

Wenn die Anschrift des Schuldners unbekannt ist, können wir diese für Sie recherchieren. Wir beraten Sie, welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen am geeignesten sind und vermeiden unnötige Kosten. Mittels des Gerichtsvollziehers kann der Schuldner zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögen und seine Einkünfte aufgefordert werden. Weitere Vollstreckungsmaßnahmen sind die Pfändung beweglicher Sachen oder die Pfändung und Überweisung einer Forderung. So kann bei einem angestellten Schuldner im Rahmen der Lohnpfändung das Gehalt gepfändet werden.

Die Kosten im Zwangsvollstreckungsrecht trägt in der Regel ebenfalls der Schuldner, sodass diese mit der eigentlichen Vollstreckung geltend gemacht werden können.

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