Strafrecht

Das Strafrecht umfasst den Schutz fremder Rechtsgüter durch Androhung von Strafe.

Das Strafverfahren beginnt mit einer Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Es folgt ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten. Hierbei soll die Staatsanwaltschaft klären, ob eine Straftat begangen wurde. Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, eröffnet das Strafgericht die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten. Im Rahmen der Ermittlung kann die Staatsanwaltschaft auf verschiedene Maßnahmen zurückgreifen, insbesondere die Hausdurchsuchung. Wird der Angeklagte vom Strafgericht verurteilt, kommen eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe in Betracht.

Wir können Sie in jedem Stadium des Verfahrens beraten und begleiten. Oftmals führt die kompetente Mitwirkung des Rechtsanwalts schon im Ermittlungsverfahren dazu, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Da kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung. Selbst wenn eine Verurteilung unvermeidbar wird, kann mithilfe eines Rechtsanwalts eine möglichst milde Strafe erreicht werden. Auch im Strafvollzug können wir Sie unterstützen und dazu beitragen, dass der Vollzug angenehmer und kürzer wird.

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Bei Fragen zum Thema Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Erhard Frank gerne zur Verfügung. Rufen Sie unverbindlich unter 08677 / 9749-0 an oder schicken Sie eine E-Mail an info@frank-hiebl-coll.de.

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