Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass eine fortwährende private Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses den Arbeitgeber aufgrund der darin liegenden Verletzung der Arbeitspflicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Dies gilt sogar dann, wenn die Privatnutzung in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen erlaubt ist. Missbrauchskontrolle zulässig.Der Arbeitgeber darf zum Beweis der privaten Internetnutzung die Chronik der besuchten Internetseiten auf dem Dienstrechner auswerten, auch wenn der Arbeitnehmer hierzu nicht eingewilligt hat. Zum […]