Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht behandelt die Rechtsbeziehungen im Straßenverkehr.

Verkehrunfälle gehören zur Tagesordnung. Leider reguliert die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oft nicht alle Schäden, die einem entstanden sind.

Wir können Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall umfassend unterstützen. Wir führen die vorgerichtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und erheben falls notwendig Klage. Die verschiedenen Ansprüche sind zahlreich, so kommen Ansprüche wegen der Reparaturkosten, des Nutzungsausfalls, der Mietwagenkosten, der Ersatzbeschaffung, der Schadenspauschale und der Wertminderung in Betracht. Sollte sich jemand verletzt haben, sind die Behandlungskosten und ein Schmerzensgeld geschuldet.

Benötigen Sie Hilfe nach einem Verkehrsunfall? Zum Schaden gehören ab einer Bagetellgrenze auch die Rechtsanwaltsgebühren, sodass die gegnerische Versicherung auch die Kosten der Rechtsverfolgung übernehmen muss.

Ihre Ansprechpartner

Bei Fragen zum Thema Verkehrsrecht stehen Ihnen ADAC-Vertragsanwalt Erhard Frank und Rechtsanwalt Thomas Grinzinger gerne zur Verfügung. Rufen Sie unverbindlich unter 08677 / 9749-0 an oder schicken Sie eine E-Mail an info@frank-hiebl-coll.de.

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