Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die abhängige Erwerbstätigkeit.

Das Rechtsgebiet gliedert sich zunächst in Kollektivarbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Das Kollektivarbeitsrecht beschäftigst sich mit dem Verhältnis von Interessenvertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daher geht es um die Rechte und Pflichten von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Möchsten Sie in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gründen oder Mitglied des Betriebsrats werden? Dabei handelt es sich um Fragen des Arbeitsrechts.

Das Individualarbeitsrecht behandelt dagegen das Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auf diesem Gebiet kann Sie ein Rechtsanwalt umfänglich beraten und begleiten. Bereits der Abschluss eines Arbeitsvertrags sollte überlegt sein, da dieser maßgeblich für viele rechtliche Folgeansprüche ist. Während des Beschäftigungsverhältnisses kann es zu Spannungen kommen, etwa aufgrund einer Versetzung. Ein bedeutsames Thema ist Mobbing. Begeht ein Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung und anschließend eine Kündigung aussprechen. Auch dies betrifft das Arbeitsrecht.

Haben Sie eine Abmahnung oder Kündigung erhalten? Reagieren Sie sofort und rufen Sie uns unverbindlich an! Das Gesetz sieht für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nämlich nur die kurze Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung vor, § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Wir können die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und Ihre Rechte gerichtlich verteidigen. Ziel einer Kündigungsschutzklage ist nicht stets die Weiterbeschäftigung, sondern oftmals eine attraktive Abfindung verbunden mit einer Freistellung unter Fortzahlung des Gehalts.

Ebenfalls in das Arbeitsrecht fallen finanzielle Ansprüche, wie der Anspruch auf Arbeitslohn und -gehalt, auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie auf Urlaubsabgeltung. Auch der Anspruch auf Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses kann vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

Rechtsanwalt Thomas Grinzinger - Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

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