Mietrecht

Das Mietrecht ist das Recht der zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt.

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Haben Sie eine Kündigung erhalten oder wollen Sie eine Kündigung aussprechen? Benötigen Sie Unterstützung bei der Anfertigung oder Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung?

Nicht nur bewegliche Sachen können vermietet werden, sondern auch Immobilien. Hierbei ist zwischen der Wohnraummiete und der Gewerberraummiete zu unterscheiden. Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält für die Wohnraummiete besondere Vorschriften. Das Mietrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Mieter und Vermieter. Ihr Rechtsanwalt kann Sie in allen Stadien des Verfahrens unterstützen. Dies beginnt beim Entwurf und Abschluss eines Mietvertrags. Während des Mietverhältnisses müssen Betriebskostenabrechnungen erstellt werden, an bestimmte rechtliche Anforderung gestellt sind. Treten Mängel an der Mietsache auf, kann der Mieter zur Minderung berechtigt und zur Forderung zum Schadensersatz berechtigt sein. Beschädigt der Mieter dagegen die Mietsache, kann er dem Vermieter Schadensersatz schulden.

Gerät der Mieter mit der Zahlung der Miete in Rückstand, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Räumt der Mieter nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht freiwillig, muss der Vermieter eine gerichtliche Räumungsklage anstreben, um die Mietsache durch staatlichen Zwang zu erhalten. Bei der Übergabe der Wohnung sollte eine Mietprotokoll angefertigt werden, um den tatsächlichen Zustand der Wohnung beweisen zu können.

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Bei Fragen zum Thema Mietrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Thomas Grinzinger gerne zur Verfügung. Rufen Sie unverbindlich unter 08677 / 9749-0 an oder schicken Sie eine E-Mail an info@frank-hiebl-coll.de.

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